Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nach Annahme, unterzeichnen, zurücksenden des Angebotes inkl. AGBs geht der abzuwrackende Gegenstand vollständig in den Besitz der Firma Wrecksolutions aus 56322 Spay, Im Maueracker 23 über.
Diese entscheidet nach eigenem Ermessen, was mit dem Gegenstand passiert. Es muss nicht zwangsläufig abgewrackt werden, wenn sich während der Arbeiten/Abholung ein anderer Verwendungszweck ergibt. Ebenfalls kann sich ein vorher abgesprochener Ablauf einer Abwrackung aus betriebsinternen, arbeits-, sicherheitstechnischen, sowie logistischen und ökologischen Gründen ändern. Dies hat keinen Einfluss auf den vorab vereinbarten Rechnungsbetrag.
Die abzuwrackenden Boote/Trailer/Gegenstände werden so wie besichtigt oder an Hand von Fotos und Absprachen eingeschätzt komplett übernommen. Sollen nach Unterzeichnung der Unterlagen und vor dem Abwracktermin z.B. Gegenstände aus Booten entfernt oder demontiert werden, ist dies vorher mit Wrecksolutions abzusprechen. Andernfalls werden diese Gegenstände zu Lasten der Eigner:innen berechnet, da sich dadurch die komplette Kalkulation der Abwrackung ändert.
Angemeldete Wasserfahrzeuge werden immer von uns beim zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt abgemeldet. Es sei denn es wurden andere Vereinbarungen getroffen.
Bitte händigen Sie dazu die nötigen Bootspapiere/Eigentumsnachweise aus.
Trailer werden nur abgemeldet übernommen(1)(oder andere Vereinbarung). Bei Übergabe ist wenn vorhanden der Fahrzeugbrief/-Schein und/oder die ABE auszuhändigen. Andernfalls ist eidesstattlich zu versichern, dass die Unterlagen nicht vorhanden sind. Das benötigte Formular ist bei der Firma Wrecksolutions zu bekommen und kann vor Ort ausgefüllt werden.
Boote/Schiffe/Trailer sind, vollständig von sämtlichem Restmüll/Unrat zu befreien. Dazu gehören auch, Farb-, Lack-, Öl-, Epoxidharz Behälter, Reinigungsmittel, Kleber, Abdeckplanen, Getränkebehältnisse, Lebensmittelreste, Kleidung, Pflegeprodukte jeglicher Art und andere Haushaltsabfälle, Sperrmüll (nicht Wassersport bezogen). Ebenso sind Fäkalientanks/ Chemietoiletten komplett zu entleeren(2), PKW/LKW-Reifen/Felgen (außer zum Trailer gehörend) werden gesondert berechnet(3).
Das Gelände, auf dem sich der abzuwrackende Gegenstand befindet, muss zugänglich und wenn erforderlich befahrbar sein. Hierbei ist vorher zu klären, mit welchem Fahrzeug (PKW, LKW, Kran) jeweils mit oder ohne Allrad etc. Ebenfalls kann eine An-und Abfahrt per Wasserweg möglich sein, auch dieses ist vorher abzustimmen.
Bei Stellplätzen, Häfen oder Liegeplätzen ohne feste Adresse muss dem Entsorger unbedingt vor Anfahrt eine gültige Referenzadresse übermittelt werden.
Sollte es zu Komplikationen durch klar erkennbare verschwiegene Mängel an Booten und Trailern etc. z.B. defekte Reifen od. Bremsen kommen, wird eine Mehraufwandspauschale berechnet(4).
Ebenfalls werden die Kosten für eine ggf. daraus resultierende erneute Anfahrt mit 0,85€ pro gefahrenen Km (nur Anfahrt) berechnet. Personalkosten sind darin enthalten.
Zu Punkt 1-4 gilt: Außer es wurde vorher etwas anderes vereinbart und schriftlich festgehalten.
Erläuterungen:
(1) Abmeldung von Trailern und sonst. Kfz. wird mit einer
Aufwandspauschale von 50,00€ netto berechnet
(2) Abfallentsorgung 187,80€ t netto wird nach Verwiegung mit Kopie des
Wiegeprotokoll gesondert in Rechnung gestellt.
(3) Rad-Reifenentsorgung (keine Trailerreifen/-räder) pro Stk. 5,00€ netto
(4) i.H.v. 25% des Rechnungsbetrages
Mit Unterschrift wird bestätigt, dass die AGBs und das Angebot vom Kunden gelesen und akzeptiert wurden.
„Gemäß § 19 UStG Kleinunternehmerregelung wird keine Umsatzsteuer berechnet“.